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Ehepatent
Ehepatent, 1783 von Kaiser Joseph II. für die deutsche Erblande erlassen. Die Ehe wurde dadurch zu einem bürgerlichen Vertrag, obwohl die kirchliche Trauung obligat blieb; die Trennung von Tisch und Bett wurde normiert.
Literatur: W. May, Quellen zu den Reformen Josephs II., Dissertation, Wien 1981.
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