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Bundesminister - Bundschuh (4/25)
Bundesmobiliensammlung Bundespräsident

Bundesmuseen


Bundesmuseen, in der Verwaltung des Bundes stehende Museen. In den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehören das Kunsthistorische Museum, das Naturhistorische Museum, das Museum für Völkerkunde, die Österreichische Galerie Belvedere, die Graphische Sammlung Albertina, das Österreichische Museum für angewandte Kunst, das Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien mit dem Museum des 20. Jahrhunderts, das Technische Museum Wien, das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum, das Österreichische Theatermuseum sowie die Österreichische Phonothek. Das Heeresgeschichtliche Museum untersteht dem Bundesministerium für Landesverteidigung. Das Österreichische Museum für Volkskunde, das Ethnographische Museum Schloss Kittsee und das Österreichische Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum unterstehen Vereinen, die teilweise eine Bundesförderung erhalten. Das Kunsthistorische Museum mit seinen Sammlungen in Wien und Ambras erlangte mit 1. 1. 1999 die Vollrechtsfähigkeit und wurde in eine selbständige wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt. 2000 erlangten auch die Graphische Sammlung Albertina, die Österreichische Galerie Belvedere, das Österreichische Museum für angewandte Kunst und das Technische Museum Wien die Vollrechtsfähigkeit. Bis 2003 soll diese auch für alle übrigen Bundesmuseen (Bundesmuseums-Gesetz 1998) gelten. Die Schausammlungen der Bundesmobiliensammlung (Dienststelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit), Hofsilber- und Tafelkammer sowie Kaiserliches Hofmobiliendepot, werden seit 1996 bzw. 1998 von der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges. m. b. H. betrieben. Zu einem erheblichen Teil wurzeln die Bundesmuseen in den einstigen kaiserlichen Sammlungen, die nach 1918 von der Republik Österreich übernommen wurden. Einige wurden zur Zeit der Monarchie als staatliche Museen gegründet, andere sind Gründungen der 2. Republik. Weitere wichtige Rechtsträger von Museen sind die Bundesländer (Landesmuseen), die Gemeinden und zahlreiche private Vereine.


Verweise auf andere Alben:
Video-Album: Naturhistorisches Museum.,
Kunsthistorisches Museum: Sekundärgalerie, Wien.,
Kunsthistorisches Museum: Ägyptisch-Orientalische Sammlung, Wien.,
Museum für angewandte Kunst: Weingläser, Wien.,

 
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