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BrandschadenBrandschaden: Bis ins 19. Jahrhundert gab es hauptsächlich nachbarliche Hilfe gegen Brandschäden durch Materialleistung und Robot sowie den so genannten "Brandbettel" (behördlich erlaubtes Sammeln für Betroffene). 1710 entstand in Kremsmünster die älteste österreichische "Bauern-Assekuranz". Mitte des 18. Jahrhunderts schufen die Kärntner Stände einen "Elementarschaden-Vergütungs-Fonds", 1752 regte Graf Trapp die Bildung einer Konkurrenzkassa für Feuer- und Wasserschäden in Tirol an. 1764 schuf Maria Theresia eine Feuer-Societäts-Ordnung, der 1787 die vorbildliche Polizeiordnung von Kaiser Joseph II. folgte. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Brandschadenversicherung auf eine breite Grundlage gestellt und in den Kronländern Versicherungsanstalten geschaffen (bis 1918 rund 60 in- und ausländischen Anstalten, 1938 45 Anstalten). 1994 betrieben 42 Versicherungsanstalten das Brandschadenversicherungsgeschäft. Die in der 1. Republik bei den Landesregierungen eingerichteten Landeskommissionen für Brandverhütung (mit Zentralkommission im Bundesministerium für Inneres) wurden nach 1945 in erweiterter Form wiederhergestellt und arbeiten eng mit den Landesfeuerwehrkommanden zusammen. Von den 12.004 Fällen von Brandschäden (1990) entfielen auf Landwirtschaft 1828, Industrie 541, Gewerbe 1428, Ziviles (Wohnhäuser) 7512 und sonstiges (Kfz-, Wald-, Wiesen- und Schilfbrände) 695.
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