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Bevölkerung - Bibliographie (10/25)
Bezirke Bezirkshauptmannschaft

Bezirksgericht


Bezirksgericht, ordentliches Gericht 1. Instanz, das die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen (durch Einzelrichter) ausübt. Vor die Bezirksgerichte gehören im streitigen Zivilverfahren: Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche bis zu einem Streitwert von 100.000 Schilling, Vaterschaft, Unterhalt, Besitzstörung, Bestandsachen, Grenzstreitigkeiten und andere; der wesentliche Teil der Außerstreitverfahren (Verlassenschaftsabhandlungen, Vormundbestellung, Pflegschaftssachen, Grundbuchsführung, und vieles andere mehr); im Strafverfahren: Vergehen, für die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr angedroht ist.


Literatur: W. H. Rechberger und D.-A. Simotta, Zivilprozeßrecht, 31986.


 
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