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Auskunftspflicht - Austria Email AG (2/25)
Auskunftspflicht Auslandsbüro der österreichischen Sozialdemokraten

Ausländerbeschäftigung


Ausländerbeschäftigung, in Österreich im Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geregelt. Ziel des Gesetzes ist, den Arbeitsmarkt Ausländern nur dann zugänglich zu machen, wenn nicht genügend inländische Nachfrage besteht. Dies soll zum einen durch die Festlegung von Höchstzahlen beschäftigter Ausländer erreicht werden, zum anderen ist die Beschäftigung eines Ausländers (ausgenommen EU-Bürger) an das Vorliegen einer behördlichen Bewilligung gebunden.


In Österreich beschäftigte Ausländer
1992 273.884
1993 277.511
1994 290.288
1995 300.328
1996 300.271
1997 298.797
1998 298.566



 
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