TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Arbeitslosenversicherung - Arlbergschule (6/25)
Arbeitsrecht Arbeits- und Sozialgerichte

Arbeitsschutz


Arbeitsschutz, summarischer Begriff für alle Rechtsvorschriften, die den Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeitnehmer vor jenen Gefahren gewährleisten sollen, die sich im Zusammenhang mit seiner Eingliederung in einen Betrieb und mit seiner Arbeitsleistung ergeben. Ursprünglich im Rahmen des Gewerberechts; 1972 im Arbeitnehmerschutzgesetz neu geregelt. Es enthält unter anderem Richtlinien über Anforderungen an Betriebsgebäude, -räumlichkeiten, -einrichtungen und -mittel sowie über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das neue Arbeitnehmerschutzgesetz (1997) sieht eine flächendeckende arbeitsmedizinische Betreuung vor.

Bes. Schutzbestimmungen gelten für:

Kinder und Jugendliche (Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987): Arbeitszeit, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe, Verbot der Akkordarbeit, Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz, Aufzählung der für Kinder und Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten mit bestimmten Stoffen, besonderer physischer Belastung und anderes;

Mütter (Mutterschutzgesetz 1979): Beschäftigungsverbot für Mütter, Verbot der Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Karenzurlaub, Teilzeitbeschäftigung. Zahlreiche Sonderbestimmungen;

Frauen (Bundesgesetz über die Nachtarbeit von Frauen 1969);

Nachtschicht-Schwerarbeiter (Bundesgesetz 1981): Zusatzurlaub, Ruhepausen, Abfertigung und anderes.

Schutzbestimmungen enthalten ferner das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Bäckereiarbeitergesetz usw. Die Überwachung des Arbeitsschutzes obliegt den Arbeitsinspektoren gemäß Arbeitsinspektionsgesetz 1974.


Literatur: J. Berger, Einführung in das österreichische Arbeits- und Sozialrecht, 1981; Arbeitsrecht, bearbeitet von W. Mazal, 101992.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion