TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Anerbenrecht - Ankeruhr (5/25)
Angeli, Theodor Anger

Angelobung


Angelobung, förmliche Verpflichtungserklärung bei Antritt eines öffentlichen Amts oder einer Funktion. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung, Bundesminister, Staatssekretäre und Landeshauptleute vom Bundespräsidenten, die Mitglieder der Landesregierung und Bürgermeister der Statutarstädte vom Landeshauptmann, Bürgermeister vom Bezirkshauptmann angelobt. Weiters werden Mitglieder gesetzgebender Körperschaften oder von Gemeinderäten angelobt. Auch die Vereidigung von Rekruten, Beamten, Lehrern und Richtern wird als Angelobung bezeichnet.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion