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Anerbenrecht - Ankeruhr (5/25)
Angeli, Theodor Anger

Angelobung


Angelobung, förmliche Verpflichtungserklärung bei Antritt eines öffentlichen Amts oder einer Funktion. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung, Bundesminister, Staatssekretäre und Landeshauptleute vom Bundespräsidenten, die Mitglieder der Landesregierung und Bürgermeister der Statutarstädte vom Landeshauptmann, Bürgermeister vom Bezirkshauptmann angelobt. Weiters werden Mitglieder gesetzgebender Körperschaften oder von Gemeinderäten angelobt. Auch die Vereidigung von Rekruten, Beamten, Lehrern und Richtern wird als Angelobung bezeichnet.


 
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