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Amnestie - Anday, Rosette verehelichte Bünsdorf (17/25)
Amtmann Amtsblatt

Amtsarzt


Amtsarzt, zur Erfüllung behördlicher Aufgaben tätiger Arzt (§ 42 Abs. 1 des Österreichischen Ärztegesetzes). Amtsärzte sind bei Magistraten von Städten mit eigenem Stadtrecht, Bezirkshauptmannschaften, in den Sanitätsdirektionen der Bundesländer und im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz tätig. Insgesamt sind 246 Amtsärzte bestellt, davon sind 2 Drittel praktische Ärzte. Anstellungserfordernis ist seit 1873 die Physikatsprüfung.


 
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